TOP-Prinzip: Unterschied zwischen den Versionen
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Das TOP Prinzip ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]], ist dabei immer die letzte Instanz. Siehe hierzu auch ArbSchG §4. | Das TOP Prinzip ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]], ist dabei immer die letzte Instanz. Außerdem gilt die Maßgaben, dass die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung für jeden Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken ist. | ||
Siehe hierzu auch ArbSchG §4. | |||
Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine [[Gefährdungsbeurteilung]] erfolgen | Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine [[Gefährdungsbeurteilung]] erfolgen | ||
== STOP-Prinzip == | == STOP-Prinzip == | ||
Das STOP-Prinzip ist eine Erweiterung des TOP Prinzips. Dies ist eher weniger gebräuchlich. Häufig kommt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Das '''S''' Steht dabei für Substitution. So soll zunächst geprüft werden, ob die Gefahrstoffe durch andere Mittel ersetzt werden können. | Das STOP-Prinzip ist eine Erweiterung des TOP Prinzips. Dies ist eher weniger gebräuchlich. Häufig kommt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Das '''S''' Steht dabei für Substitution. So soll zunächst geprüft werden, ob die Gefahrstoffe durch andere Mittel ersetzt werden können. |
Version vom 19. April 2021, 16:31 Uhr
Siehe auch: | |
Verweise: | |
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Das TOP Prinzip ist eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz. Sie definiert die Reihenfolge der anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen.
Grundsätzlich gilt: Gefahren müssen immer an ihrer Quelle beseitigt werden.
Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen zur Prävention nach dem TOP-Prinzip installiert. Das TOP-Prinzip gibt die Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes vor. Daher spricht auch von einer Maßnahmenhierarchie.
TOP-Prinzip
Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:
T - technische Maßnahmen (Biespiel doppelte Schalter an Schneidemaschinen)
O - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)
P - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung)
Das TOP Prinzip ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung, ist dabei immer die letzte Instanz. Außerdem gilt die Maßgaben, dass die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung für jeden Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken ist.
Siehe hierzu auch ArbSchG §4.
Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen
STOP-Prinzip
Das STOP-Prinzip ist eine Erweiterung des TOP Prinzips. Dies ist eher weniger gebräuchlich. Häufig kommt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Das S Steht dabei für Substitution. So soll zunächst geprüft werden, ob die Gefahrstoffe durch andere Mittel ersetzt werden können.