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DIN EN 13758 - UV-Schutz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Krebs als Berufskrankheit ==
Erwerbstätige, die ihre Arbeit im Freien verrichten, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit an Hautkrebs zu erkranken.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/leben-mit-krebs/beratung-und-hilfe/krebs-als-berufskrankheit.html | title=Krebs als Berufskrankheit |hrsg=Deutsche Krebsgesellschaft|abruf=15.12.2021}}</ref> Hautkrebs gilt als die häufigste Art der Krebserkrankungen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.krebsgesellschaft.de/basis-informationen-krebs/krebsarten/hautkrebs.html | title=Hautkrebs |hrsg=Deutsche Krebsgesellschaft|abruf=15.12.2021}}</ref> Seit dem 01.01.2015 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde Hautkrebs als Berufskrankheit in die sog. Berufskrankheitenliste aufgenommen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/hauterkrankungen/hautkrebs/index.jsp | title=Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung |hrsg=DGUV|abruf=15.12.2021}}</ref>


== Verweise ==
 
*[https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-schutz/schuetzen-sie-ihre-beschaeftigten-nach-dem-top-prinzip/ BG-Bau - UV-Schutz nach dem TOP-Prinzip]
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Aktuelle Version vom 15. Dezember 2021, 05:42 Uhr

DIN EN 13758

Bekleidung, die mit nach der Norm EN 13758 zertifiziert wurde, schützt den Träger vor der durch die Sonne erzeugten UVA- und UVB-Strahlung.

Risikokategorie = 3

Schutzwirkung

Die Textilien verhindern blockieren einen Teil Sonneneinstrahlung, die sonst auf der Haut landen wurde. Die von der Sonne erzeugte UV Strahlung können das Erbgut (DNA) der Haut schädigen und Krebs verursachen.[1]

Anwendungsbereiche

Solche Bekleidung ist grundsätzlich sinnvoll für jegliche Tätigkeiten, die im freien und unter Sonneneinstrahlung durchgeführt werden.


Krebs als Berufskrankheit

Erwerbstätige, die ihre Arbeit im Freien verrichten, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit an Hautkrebs zu erkranken.[2] Hautkrebs gilt als die häufigste Art der Krebserkrankungen.[3] Seit dem 01.01.2015 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde Hautkrebs als Berufskrankheit in die sog. Berufskrankheitenliste aufgenommen.[4]


Sicherheitshinweis

Hierbei handelt es sich um ein verkürzte Zusammenfassung einer verbindlichen Norm aus dem Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz. Dieser Beitrag hat nicht den Anspruch die in der Norm definierten Anforderungen vollständig wiederzugeben. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der Informationen gegeben werden.

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