EU-Konformitätserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Arbeitsschutz Wiki
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Verweise == https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(22 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== | {{Infobox Begriffsdefinition | ||
https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung | | Begriff_Name = EU-Konformitätserklärung | ||
| Interne_Links = | |||
* [[EU-Verordnung 2016/425]] | |||
* [[CE-Kennzeichnung]] | |||
* [[Herstellerinformation]] | |||
* [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]] | |||
| Externe_Verweise = | |||
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 (eur-lex.europa.eu)] | |||
* [https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia] | |||
}} | |||
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus. | |||
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt. | |||
== Anforderungen == | |||
Die Konformitätserklärung muss... | |||
* ... leicht zugänglich sein. | |||
* ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein. | |||
* ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. | |||
* ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird. | |||
* ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der [[EU-Verordnung 2016/425]] entsprechen | |||
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der [[EU-Verordnung 2016/425]] genügt. | |||
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor. | |||
== Inhalte == | |||
Die Konformitätserklärung enthält: | |||
* Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA) | |||
* Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer) | |||
* Produktbild kann mit aufgeführt werden | |||
* Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten) | |||
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist | |||
* Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls) | |||
* EU-Überwachungsstelle | |||
* Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls) | |||
* Name und Unterschrift des Verantwortlichen | |||
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde. | |||
Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. | |||
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet. | |||
== Historie == | |||
Häufig ist in Konformitätserklärungen im Titel der die Abkürzung '''EG'''-Konformitätserklärung anstelle der hier beschriebenen '''EU'''-Konformitätserklärung. EG steht für Europäische Gemeinschaft während EU für Europäische Union steht. Erst ab dem Jahr 2011 wird von der EU gesprochen, daher handelt es sich bei EG-Konformitätserklärungen eher um ältere Unterlagen. Alle Produkte, die nach der [[EU-Verordnung 2016/425|EU PSA Verordnung]] zertifiziert worden sind, sind als EU-Konformitätserklärung ausgestellt. | |||
{{#seo:|title=EU-Konformitätserklärung}} | |||
{{#seo:|description=Konformitätserklärung für PSA Persönliche Schutzausrüstung - Definition, Anforderungen, Inhalte und Vorlage}} |
Aktuelle Version vom 23. April 2021, 12:58 Uhr
Siehe auch: | |
Verweise: | |
Hierbei handelt es sich um eine Begriffsdefinition einer Vokabel aus dem Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz. Wie jeder Artikel in diesem Wiki entstand auch dieser Beitrag ohne direkte redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Jeder nicht geschützte Inhalt kann durch angemeldete Benutzer verändert werden. Das Arbeitsschutz-Wiki übernimmt daher keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Für weitere Infos siehe auch Arbeitsschutz_Wiki:Über_Arbeitsschutz_Wiki. |
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der EU-Verordnung 2016/425 aus. Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.
Anforderungen
Die Konformitätserklärung muss...
- ... leicht zugänglich sein.
- ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
- ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
- ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
- ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 genügt. Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.
Inhalte
Die Konformitätserklärung enthält:
- Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
- Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
- Produktbild kann mit aufgeführt werden
- Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
- Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
- Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
- EU-Überwachungsstelle
- Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
- Name und Unterschrift des Verantwortlichen
- Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.
Historie
Häufig ist in Konformitätserklärungen im Titel der die Abkürzung EG-Konformitätserklärung anstelle der hier beschriebenen EU-Konformitätserklärung. EG steht für Europäische Gemeinschaft während EU für Europäische Union steht. Erst ab dem Jahr 2011 wird von der EU gesprochen, daher handelt es sich bei EG-Konformitätserklärungen eher um ältere Unterlagen. Alle Produkte, die nach der EU PSA Verordnung zertifiziert worden sind, sind als EU-Konformitätserklärung ausgestellt.