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EU-Konformitätserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Infobox Begriffsdefinition
| Begriff_Name = EU-Konformitätserklärung
| Interne_Links =
* [[EU-Verordnung 2016/425]]
* [[CE-Kennzeichnung]]
* [[Herstellerinformation]]
* [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]]
| Externe_Verweise =
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 (eur-lex.europa.eu)]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia]
}}
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus.
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus.
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.


== Anforderungen ==
== Anforderungen ==
* Aus der Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt ist.
Die Konformitätserklärung muss...
* Die Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein.
* ... leicht zugänglich sein.
* Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
* ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
* ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.  
* Der Hersteller muss die Erklärung mindestens 10 Jahre vorhalten.  
* ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
* Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
* ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der [[EU-Verordnung 2016/425]] entsprechen
* Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen


Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt.  
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der [[EU-Verordnung 2016/425]] genügt.  
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.


== Inhalte ==
== Inhalte ==
Die Konformitätserklärung enthält:
Die Konformitätserklärung enthält:
* PSA (Produkt-, Artikel-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
* Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
* Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährlistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer
* Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
* Produktbild kann mit aufgeführt werden
* Produktbild kann mit aufgeführt werden
* Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
* Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
* Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
* Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
* EU-Überwachungsstelle
* EU-Überwachungsstelle
* Nennung der EU-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
* Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
* Name und Unterschrift des Verantwortlichen
* Name und Unterschrift des Verantwortlichen
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.


Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung.
Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung.
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist  in der EU-Vorordnung unter "ANHANG IX" zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist  in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.


== Verweise ==
== Historie ==
[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia - EU-Konformitätserklärung]
Häufig ist in Konformitätserklärungen im Titel der die Abkürzung '''EG'''-Konformitätserklärung anstelle der hier beschriebenen '''EU'''-Konformitätserklärung. EG steht für Europäische Gemeinschaft während EU für Europäische Union steht. Erst ab dem Jahr 2011 wird von der EU gesprochen, daher handelt es sich bei EG-Konformitätserklärungen eher um ältere Unterlagen. Alle Produkte, die nach der [[EU-Verordnung 2016/425|EU PSA Verordnung]] zertifiziert worden sind, sind als EU-Konformitätserklärung ausgestellt.


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Aktuelle Version vom 23. April 2021, 12:58 Uhr

EU-Konformitätserklärung
Siehe auch:
Verweise:
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Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der EU-Verordnung 2016/425 aus. Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.

Anforderungen

Die Konformitätserklärung muss...

  • ... leicht zugänglich sein.
  • ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
  • ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
  • ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen

Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 genügt. Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.

Inhalte

Die Konformitätserklärung enthält:

  • Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
  • Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
  • Produktbild kann mit aufgeführt werden
  • Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
  • Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
  • Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
  • EU-Überwachungsstelle
  • Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
  • Name und Unterschrift des Verantwortlichen
  • Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.

Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.

Historie

Häufig ist in Konformitätserklärungen im Titel der die Abkürzung EG-Konformitätserklärung anstelle der hier beschriebenen EU-Konformitätserklärung. EG steht für Europäische Gemeinschaft während EU für Europäische Union steht. Erst ab dem Jahr 2011 wird von der EU gesprochen, daher handelt es sich bei EG-Konformitätserklärungen eher um ältere Unterlagen. Alle Produkte, die nach der EU PSA Verordnung zertifiziert worden sind, sind als EU-Konformitätserklärung ausgestellt.