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TOP-Prinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. April 2021, 05:20 Uhr

TOP-Prinzip
Siehe auch:
Verweise:
Hierbei handelt es sich um eine Begriffsdefinition einer Vokabel aus dem Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz. Wie jeder Artikel in diesem Wiki entstand auch dieser Beitrag ohne direkte redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Jeder nicht geschützte Inhalt kann durch angemeldete Benutzer verändert werden. Das Arbeitsschutz-Wiki übernimmt daher keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Für weitere Infos siehe auch Arbeitsschutz_Wiki:Über_Arbeitsschutz_Wiki.

Das TOP Prinzip ist eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz. Sie definiert die Reihenfolge der anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen.

Grundsätzlich gilt: Gefahren müssen immer an ihrer Quelle beseitigt werden.

Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen zur Prävention nach dem TOP-Prinzip installiert. Das TOP-Prinzip gibt die Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes vor. Daher spricht auch von einer Maßnahmenhierarchie.
Im Bereich der Prävention und der Sicherheit am Arbeitsplatz ist das TOP Prinzip einer der wichtigsten Grundpfeiler.

TOP-Prinzip

Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:
T - technische Maßnahmen (Beispiel doppelte Schalter an Schneidemaschinen)
O - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)
P - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung)

Zeigt das TOP Prinzip als umgedrehte Pyramide. Die technischen Maßnahmen stehen oben, gefolgt von den organisatorischen Maßnahmen. Am unteren Ende sind die persönlichen Maßnahmen zu sehen.

Das TOP Prinzip ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung, ist dabei immer die letzte Instanz. Außerdem gilt die Maßgaben, dass die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung für jeden Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken ist. Siehe hierzu auch ArbSchG §4. Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen

STOP-Prinzip

Das STOP-Prinzip ist eine Erweiterung des TOP Prinzips. Dies ist eher weniger gebräuchlich. Häufig kommt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Das S Steht dabei für Substitution. So soll zunächst geprüft werden, ob die Gefahrstoffe durch andere Mittel ersetzt werden können.