TOP-Prinzip: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden müssen. Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen nach dem '''TOP-Prinzip''' installiert | Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden müssen. Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen nach dem '''TOP-Prinzip''' installiert. Das TOP-Prinzip ist eine Form der Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes.<br> | ||
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Jegliche Maßnahmen müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:<br> | Jegliche Maßnahmen müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:<br> | ||
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Das TOP Prinzip ist in Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]], ist dabei immer die letzte Instanz. Siehe hierzu auch ArbSchG §4. | Das TOP Prinzip ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]], ist dabei immer die letzte Instanz. Siehe hierzu auch ArbSchG §4. | ||
Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine [[Gefährdungsbeurteilung]] erfolgen | Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine [[Gefährdungsbeurteilung]] erfolgen | ||
Version vom 29. März 2021, 05:34 Uhr
Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden müssen. Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip installiert. Das TOP-Prinzip ist eine Form der Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes.
TOP-Prinzip
Jegliche Maßnahmen müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:
T - technische Maßnahmen (z.B. doppelte Schalter an Schneidemaschinen)
O - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)
P - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung)
Das TOP Prinzip ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung, ist dabei immer die letzte Instanz. Siehe hierzu auch ArbSchG §4. Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen
STOP-Prinzip
Das STOP-Prinzip ist eine Erweiterung des TOP Prinzips. Dies ist eher weniger gebräuchlich. Häufig kommt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Das S Steht dabei für Substitution. So soll zunächst geprüft werden, ob die Gefahrstoffe durch andere Mittel ersetzt werden können.