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EU-Verordnung 2016 425: Unterschied zwischen den Versionen

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* PSA für Streit- oder Ordnungskräfte
* PSA für Streit- oder Ordnungskräfte
* PSA für die Selbstverteidigung entworfen wurden (jedoch PSA, die für sportliche Tätigkeiten bestimmt worden ist, fällt wieder in den Geltungsbereich der Verordnung)  
* PSA für die Selbstverteidigung entworfen wurden (jedoch PSA, die für sportliche Tätigkeiten bestimmt worden ist, fällt wieder in den Geltungsbereich der Verordnung)  
* PSA für die private Verwendung als Schutz gegen Folgendes entworfen wurden:
* PSA für die private Verwendung als Schutz vor Witterungseinflüssen (nicht extremer Art) oder Feuchtigkeit und Nässe bei der Geschirrreinigung
** Witterungseinflüsse, die nicht von extremer Art sind;
* PSA für die Verwendung auf Seeschiffen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind
** Feuchtigkeit und Nässe bei der Geschirrreinigung;
* Schutzhelme und ihrer Visiere für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern und Mopeds  
* ausschließlich zur Verwendung auf Seeschiffen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind, die den einschlägigen, in den
Mitgliedstaaten geltenden internationalen Verträgen unterliegen;
* als Kopf-, Gesichts- oder Augenschutz dienen, der von der Regelung Nr. 22 der Wirtschaftskommission der Vereinten
Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Schutzhelme und ihrer Visiere für
Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern und Mopeds erfasst ist.
Die Ausnahmen in der EU-Verordnung ähneln sich somit mit den Ausnahmen, die ebenfalls generell für [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung#Ausnahme:_keine_PSA|persönliche Schutzausrüstung]] definiert worden sind.
Die Ausnahmen in der EU-Verordnung ähneln sich somit mit den Ausnahmen, die ebenfalls generell für [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung#Ausnahme:_keine_PSA|persönliche Schutzausrüstung]] definiert worden sind.


== Verweise ==  
== Verweise ==  
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES]
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES]

Version vom 12. April 2021, 05:39 Uhr

Die EU-Verordnung 2016/425, häufig auch nur als PSA-Verordnung bezeichnet, beinhaltet Anforderungen an die Herstellung und den Handel mit persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Sie gilt innerhalb der Europäischen Union.

Geltungsbereiche

Grundsätzlich gilt die Verordnung für jegliche PSA. Jedoch wurden auch Ausnahmen definiert, für die diese Verordnung nicht angewendet wird:

  • PSA für Streit- oder Ordnungskräfte
  • PSA für die Selbstverteidigung entworfen wurden (jedoch PSA, die für sportliche Tätigkeiten bestimmt worden ist, fällt wieder in den Geltungsbereich der Verordnung)
  • PSA für die private Verwendung als Schutz vor Witterungseinflüssen (nicht extremer Art) oder Feuchtigkeit und Nässe bei der Geschirrreinigung
  • PSA für die Verwendung auf Seeschiffen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind
  • Schutzhelme und ihrer Visiere für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern und Mopeds

Die Ausnahmen in der EU-Verordnung ähneln sich somit mit den Ausnahmen, die ebenfalls generell für persönliche Schutzausrüstung definiert worden sind.

Verweise