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EU-Konformitätserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus.
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus.
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.
Die Konformitätserklärung enthällt:
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
* Zertifizierungsstelle
* EU-Überwachungsstelle


== Anforderungen ==
Die EU-Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein. Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
Die EU-Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein. Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
 
Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden
Wurde mit dem geeigneten Verfahren nachgewiesen, dass die PSA den anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutzund Sicherheitsanforderungen entspricht, stellen die Hersteller die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 aus und
bringen die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 an.
 
Artikel 15
EU-Konformitätserklärung
(1) Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden
Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
(2) Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen, die in den
Muss vom Hersteller 10 Jahre vorgehalten werden. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt
einschlägigen Modulen der Anhänge IV, VI, VII und VIII aufgeführten Elemente enthalten und ist stets auf dem neuesten
wurde.
Stand zu halten. Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt.
Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem
die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
(3) Unterliegt eine PSA mehreren Rechtsvorschriften der Union, nach denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen
vorgeschrieben ist, so wird nur eine einzige EU-Konformitätserklärung für sämtliche Rechtsvorschriften der Union
ausgestellt. In dieser Erklärung sind die betroffenen Rechtsvorschriften der Union samt ihrer Fundstellen im Amtsblatt
anzugeben.
(4) Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die
PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt.
 
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.
Muss vom Hersteller 10 Jahre vorgehalten werden. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt
wurde.


== Inhalte ==
== Inhalte ==
* PSA (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
Die Konformitätserklärung enthält:
* PSA (Produkt-, Artikel-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
* Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährlistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer
* Produktbild kann mit aufgeführt werden
* Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
* Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
* Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller:
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
* Gegenstand der Erklärung (Idenfizierung der PSA, die die Rückverfolgbarkeit ermöglicht; sie kann gegebenenfalls ein ausreichend scharfes farbiges Bild enthalten, wenn es zur Identifizierung der PSA erforderlich ist):
* Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
* Der unter Nummer 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung entspricht den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: …
* EU-Überwachungsstelle
* Angabe der verwendeten einschlägigen harmonisierten Normen oder sonstigen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird, einschließlich des Datums der Normen bzw. sonstigen technischen Spezifikationen:
* Nennung der EU-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
* Gegebenenfalls: Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) … hat die EU-Baumusterprüfung (Modul B) durchgeführt und die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Nennung der Bescheinigung) ausgestellt.
* Name und Unterschrift des Verantwortlichen
* Gegebenenfalls: Die PSA unterliegt folgendem Konformitätsbewertungsverfahren … (entweder Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in
unregelmäßigen Abständen (Modul C2) oder Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D) … unter Überwachung der notifizierten Stelle … (Name,
Kennnummer).
* Weitere Angaben:
Unterzeichnet für und im Namen von: …
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):


Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung.
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist  in der EU-Vorordnung unter "ANHANG IX" zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist  in der EU-Vorordnung unter "ANHANG IX" zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.


== Verweise ==
== Verweise ==
[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia - EU-Konformitätserklärung]
[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia - EU-Konformitätserklärung]

Version vom 14. April 2021, 07:59 Uhr

Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der EU-Verordnung 2016/425 aus. Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.

Anforderungen

Die EU-Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein. Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde. Muss vom Hersteller 10 Jahre vorgehalten werden. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt wurde. Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt. Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird. Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.

Inhalte

Die Konformitätserklärung enthält:

  • PSA (Produkt-, Artikel-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
  • Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährlistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer
  • Produktbild kann mit aufgeführt werden
  • Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
  • Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
  • Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
  • EU-Überwachungsstelle
  • Nennung der EU-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
  • Name und Unterschrift des Verantwortlichen

Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter "ANHANG IX" zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.

Verweise

Wikipedia - EU-Konformitätserklärung