TOP-Prinzip: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Infobox Begriffsdefinition | |||
| Begriff_Name = EU-Verordnung 2016/425 | |||
| Interne_Links = | |||
* [[Herstellerinformationen]] | |||
* [[Konformitätserklärung]] | |||
* [[Notifizierte Stelle]] | |||
* [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]] | |||
* [[Risikokategorien]] | |||
| Externe_Verweise = | |||
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES] | |||
* [https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/konform-prod/psa/index.jsp DGUV - PSA Verordnung 2016/425] | |||
* [https://www.gesetze-im-internet.de/psa-dg/PSA-DG.pdf Gesetze-im-Internet - PSA Durchführungsgesetz] | |||
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Das TOP Prinzip ist eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz. Sie definiert die Reihenfolge der anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen. | |||
Grundsätzlich gilt: '''Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden.''' | |||
Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen zur Prävention nach dem '''TOP-Prinzip''' installiert. Das TOP-Prinzip gibt die Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes vor. Daher spricht auch von einer Maßnahmenhierarchie.<br> | |||
== TOP-Prinzip == | == TOP-Prinzip == | ||
Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:<br> | Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:<br> | ||
'''T''' - technische Maßnahmen ( | '''T''' - technische Maßnahmen (Biespiel doppelte Schalter an Schneidemaschinen)<br> | ||
'''O''' - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)<br> | '''O''' - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)<br> | ||
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* [https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__4.html Gesetze-im-Internet: BetrSichV §4 - Absatz 2] | * [https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__4.html Gesetze-im-Internet: BetrSichV §4 - Absatz 2] | ||
* [https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html Gesetze-im-Internet: ArbSchG §4] | * [https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html Gesetze-im-Internet: ArbSchG §4] | ||
Version vom 19. April 2021, 16:25 Uhr
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Siehe auch: | |
Verweise: | |
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Das TOP Prinzip ist eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz. Sie definiert die Reihenfolge der anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen.
Grundsätzlich gilt: Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden.
Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen zur Prävention nach dem TOP-Prinzip installiert. Das TOP-Prinzip gibt die Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes vor. Daher spricht auch von einer Maßnahmenhierarchie.
TOP-Prinzip
Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:
T - technische Maßnahmen (Biespiel doppelte Schalter an Schneidemaschinen)
O - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)
P - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung)
Das TOP Prinzip ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung, ist dabei immer die letzte Instanz. Siehe hierzu auch ArbSchG §4.
Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen
STOP-Prinzip
Das STOP-Prinzip ist eine Erweiterung des TOP Prinzips. Dies ist eher weniger gebräuchlich. Häufig kommt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Das S Steht dabei für Substitution. So soll zunächst geprüft werden, ob die Gefahrstoffe durch andere Mittel ersetzt werden können.