EN ISO 11612
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Risikokategorie: |
3
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Anwendungsbereiche:
- Gießereien
- Schlosserei
- Schienenbau
- Metallverarbeitung
- Petrochemie
- Raffinerie
- etc.
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Siehe auch:
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Verweise:
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Hierbei handelt es sich um ein verkürzte Zusammenfassung einer verbindlichen Norm aus dem Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz. Dieser Beitrag hat nicht den Anspruch die in der Norm definierten Anforderungen vollständig wiederzugeben. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der Informationen gegeben werden. Wie jeder Artikel in diesem Wiki entstand auch dieser Beitrag ohne direkte redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Jeder nicht geschützte Inhalt kann durch angemeldete Benutzer verändert werden. Das Arbeitsschutz-Wiki übernimmt daher keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Für weitere Infos siehe auch Arbeitsschutz_Wiki:Über_Arbeitsschutz_Wiki.
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Diese Norm findet sich in einem sehr breiten Spektrum von PSA Bekleidung. Diese Schutzkleidung hat eine begrenzte Flammenausbreitung und dient zum Schutz gegen
- Strahlungswärme
- konvektive Wärme und/oder
- Kontaktwärme und/oder
- Spritzer geschmolzenen Metalls
- Flüssige Aluminiumspritzer
- Flüssige Eisenspritzer
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich von Bekleidung, die nach dieser Norm zertifiziert worden ist, ist äußerst vielfältig und lässt sich kaum auf einige wenige Branchen reduzieren. Vielmehr begegnet einem PSA nach EN ISO 11612 äußerst häufig in unterschiedlichen Facetten - Häufig als Multinormbekleidung.
Codierung in der Norm
Code |
Bezeichnung |
Beschreibung |
Typ |
Prüfung |
Beschreibung der Prüfung
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A |
Kontakt mit Flammen |
Prüfung der begrenzten Flammausbreitung |
A1 |
Flächenbeflammung |
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Bei dieser Prüfung wird eine Flamme an die Fläche oder die Kante das Materials angesetzt. Die Prüfung ist nur bestanden, wenn die Probe nicht weiter brennt, keine Lochbildung aufweist und kein brennendes oder schmelzendes Material abtropft. Sowohl die Nachbrennzeit als auch die Nachglühzeit dar darf 2 Sekunden im Mittelwert nicht überschreiten.
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A2 |
Kantenbeflammung
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B |
Konvektive Wärme |
Bestimmung des Wärmedurchgangsverhaltens bei Einwirkung einer Flamme |
B1 |
4 bis < 10 Sekunden |
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Mit diesem Prüfverfahren wird das Material von einer Seite beflammt. Auf der Gegenüberliegende Seite wird der Anstieg der Temperatur gemessen. Es wird dabei geprüft, wie lange es dauert, bis die Temperatur um 24°C angestiegen ist. Ein solcher Temperaturanstieg entspricht Verbrennung 2. Grades
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B2 |
10 bis < 20 Sekunden
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B3 |
mind. 20 Sekunden
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C |
Strahlungswärme |
Bestimmung des Wärmedurchgangsverhaltens bei Einwirkung von Strahlungswärme |
C1 |
7 bis < 20 Sekunden |
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Bei dieser Prüfung wird das Material einer Wärmequelle und der damit verbundenen Wärmestrahlung ausgesetzt. Es wird ermittelt, wie lange es dauert, bis eine Verbrennung 2. Grades entsteht. Das Material wird einer Wärmestrahlung von 20 kW/qm ausgesetzt.
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C2 |
20 bis < 50 Sekunden
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C3 |
50 bis < 95 Sekunden
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C4 |
mind. 95 Sekunden
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D |
Flüssige Aluminiumspritzer |
Prüfung der Schutzleistung mit geschmolzenem Aluminium |
D1 |
100g bis < 200g
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D2 |
200g bis < 350g
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D3 |
mind. 350g
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E |
Flüssige Eisenspritzer |
Prüfung der Schutzleistung mit geschmolzenem Eisen |
E1 |
60g bis < 120g
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E2 |
120g bis < 200g
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E3 |
mind. 200g
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F |
Kontaktwärme |
Prüfung der Schutzleistung bei einer Kontakttemperatur von 250°C |
F1 |
5 bis < 10 Sekunden
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F2 |
10 bis < 15 Sekunden
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F3 |
mind. 15 Sekunden
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Umstellung auf Grid
A
Kontakt mit Flammen
Prüfung der begrenzten Flammausbreitung
A1 Flächenbeflammung
A2 Kantenbeflammung
Bei dieser Prüfung wird eine Flamme an die Fläche oder die Kante das Materials angesetzt. Die Prüfung ist nur bestanden, wenn die Probe nicht weiter brennt, keine Lochbildung aufweist und kein brennendes oder schmelzendes Material abtropft. Sowohl die Nachbrennzeit als auch die Nachglühzeit dar darf 2 Sekunden im Mittelwert nicht überschreiten.
A
Kontakt mit Flammen
Prüfung der begrenzten Flammausbreitung
A1 Flächenbeflammung
A2 Kantenbeflammung
Bei dieser Prüfung wird eine Flamme an die Fläche oder die Kante das Materials angesetzt. Die Prüfung ist nur bestanden, wenn die Probe nicht weiter brennt, keine Lochbildung aufweist und kein brennendes oder schmelzendes Material abtropft. Sowohl die Nachbrennzeit als auch die Nachglühzeit dar darf 2 Sekunden im Mittelwert nicht überschreiten.
Anforderungen an die Schutzbekleidung
Unabhängig von den Prüfverfahren, die das PSA Produkt durchlaufen muss um entsprechend dieser Norm zertifiziert zu werden, muss es zusätzlich auch folgende Anforderungen erfüllen:
- Das Produkt muss nach dem "Dachziegel-Prinzip" Konstruiert sein. Das heißt, dass das überlappende Gewebe immer Oben sein muss, sodass sich kein Tropfen von flüssigem Eisen oder Aluminium in der Bekleidung verfangen können.
- Jegliche Metallteile (z.B. Knöpfe oder Reißverschluss) müssen abgedeckt sein.
- Die Halsöffnung muss einen Verschluss haben
- Die Jacke muss die Hose um mindestens 20 cm überlappen.
Des Weiteren werden innerhalb der Norm noch weitere Anforderungen an die Norm formulierte.