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TOP-Prinzip

Aus Arbeitsschutz Wiki

Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden müssen. Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip installiert:

Sie müssen immer in dieser Rheinfolge erfolgen:
T - technische Maßnahmen (z.B. doppelte Schalter an Schneidemaschinen)
O - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)
P - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung)
Dies ist in Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt.


Verweise

Gesetze-im-Internet: BetrSichV §4 - Absatz 2