EU-Verordnung 2016 425
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Die EU-Verordnung 2016/425, häufig auch nur als PSA-Verordnung bezeichnet, beinhaltet Anforderungen an die Herstellung und den Handel mit persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Sie gilt innerhalb der Europäischen Union.
Geltungsbereiche
Grundsätzlich gilt die Verordnung für jegliche PSA. Jedoch wurden auch Ausnahmen definiert, für die diese Verordnung nicht angewendet wird:
- PSA für Streit- oder Ordnungskräfte
- PSA für die Selbstverteidigung entworfen wurden (jedoch PSA, die für sportliche Tätigkeiten bestimmt worden ist, fällt wieder in den Geltungsbereich der Verordnung)
- PSA für die private Verwendung als Schutz gegen Folgendes entworfen wurden:
- Witterungseinflüsse, die nicht von extremer Art sind;
- Feuchtigkeit und Nässe bei der Geschirrreinigung;
- ausschließlich zur Verwendung auf Seeschiffen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind, die den einschlägigen, in den
Mitgliedstaaten geltenden internationalen Verträgen unterliegen;
- als Kopf-, Gesichts- oder Augenschutz dienen, der von der Regelung Nr. 22 der Wirtschaftskommission der Vereinten
Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Schutzhelme und ihrer Visiere für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern und Mopeds erfasst ist. Die Ausnahmen in der EU-Verordnung ähneln sich somit mit den Ausnahmen, die ebenfalls generell für persönliche Schutzausrüstung definiert worden sind.