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TOP-Prinzip

Aus Arbeitsschutz Wiki

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Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden müssen. Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip installiert:

Sie müssen immer in dieser Rheinfolge erfolgen: T - technische Maßnahmen (z.B. doppelte Schalter an Schneidemaschinen) O - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist) P - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung)