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EU-Konformitätserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Herstellerinformation]]
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* [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]]


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* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 eur-lex.europa.eu]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia]
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Version vom 15. April 2021, 16:14 Uhr


EU-Konformitätserklärung
Siehe auch:
Verweise:
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Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der EU-Verordnung 2016/425 aus. Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.

Anforderungen

Die Konformitätserklärung muss...

  • ... leicht zugänglich sein.
  • ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
  • ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
  • ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen

Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 genügt. Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.

Inhalte

Die Konformitätserklärung enthält:

  • Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
  • Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
  • Produktbild kann mit aufgeführt werden
  • Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
  • Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
  • Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
  • EU-Überwachungsstelle
  • Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
  • Name und Unterschrift des Verantwortlichen
  • Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.

Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.