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EU-Verordnung 2016 425

Aus Arbeitsschutz Wiki

Die EU-Verordnung 2016/425, häufig auch nur als PSA-Verordnung bezeichnet, beinhaltet Anforderungen an die Herstellung und den Handel mit persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Sie gilt innerhalb der Europäischen Union.

Geltungsbereiche

Grundsätzlich gilt die Verordnung für jegliche PSA. Jedoch wurden auch Ausnahmen definiert, für die diese Verordnung nicht angewendet wird:

  • PSA für Streit- oder Ordnungskräfte
  • PSA für die Selbstverteidigung entworfen wurden (jedoch PSA, die für sportliche Tätigkeiten bestimmt worden ist, fällt wieder in den Geltungsbereich der Verordnung)
  • PSA für die private Verwendung als Schutz vor Witterungseinflüssen (nicht extremer Art) oder Feuchtigkeit und Nässe bei der Geschirrreinigung
  • PSA für die Verwendung auf Seeschiffen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind
  • Schutzhelme und ihrer Visiere für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern und Mopeds

Die Ausnahmen in der EU-Verordnung ähneln sich somit mit den Ausnahmen, die ebenfalls generell für persönliche Schutzausrüstung definiert worden sind.

Hin und wieder wird die EU-Verordnung 2016/425 mit der PSA-Benutzungsverordnung verwechselt. Die PSA-Benutzungsverordnung ist jedoch ein Gesetzestext, indem die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber und die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit geregelt wird. Die EU-Verordnung 2016/425 hingegen regelt Pflichten und Anforderungen für Hersteller und Händler von PSA.

Verweise