Aktionen

Herstellerinformationen

Aus Arbeitsschutz Wiki

Version vom 4. März 2021, 17:08 Uhr von Christof (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Gemäß der EU-Verordnung 2016/425 muss jedem PSA Produkt eine Herstellerinformation in gedruckter Form beiliegen. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei u…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gemäß der EU-Verordnung 2016/425 muss jedem PSA Produkt eine Herstellerinformation in gedruckter Form beiliegen.

Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um ein Gebrauchsanweisung. In der Herstellerinformation sind Informationen zu Normen und deren konkreten Schutzklassen zu finden. Ebenfalls wird erklärt wie die PSA ordnungsgemäßen zu Verwenden ist und wie die Pflege und Wartung erfolgen sollte.