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PSA - Persönliche Schutzausrüstung

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Persönliche Schutzausrüstung
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PSA ist die Abkürzung für "persönliche Schutzausrüstung". Häufig sieht man auch in dem Zusammenhang den englischen Begriff: PPE - Personal Protective Equipment.
Die Definition von PSA gemäß der PSA-Benutzungsverordnung lautet:
"Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung."

PSA - Formen

Die persönliche Schutzausrüstung ist immer die letzte Instanz im Arbeitsschutz. Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind und immer noch keine ausreichende Sicherheit für den Arbeitnehmer gewährleistet werden kann, kommt PSA zum Einsatz. Siehe dazu auch TOP-Prinzip. Grundsätzlich kann PSA sehr vielfältig sein. Sie kann uns in folgenden Formen begegnen:

  • Bekleidung
  • Schuhe
  • Brillen
  • Visiere
  • Gehörschutz
  • Masken
  • Helme
  • Gurte zur Absturzsicherung
  • etc.

PSA muss im Raum der Europäischen Union CE konform sein und die CE-Kennzeichnung haben. Daran lässt ich schnell und einfach feststellen, ob es sich tatsächlich um PSA handelt.

Regelungen

Der Bereich der PSA ist sehr vielfältig und wird in unterschiedlichen Gesetzestexten geregelt. Folgende Regelungen zählen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu den wichtigsten:

Der Arbeitgeber...

  • ... darf PSA erst vergeben, wenn vorab eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden ist.
  • ... darf seinen Arbeitnehmern nur PSA zur Verfügung stellen, die den Anforderungen der PSA-Verordnung entspricht.
  • ... muss die PSA unentgeltlich dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.
  • ... muss die PSA Warten und Instandhalten.
  • ... hat dafür Sorge zu tragen, dass die PSA sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befindet.
  • ... muss PSA vergeben, die den Beschäftigten individuell passt.

Der Arbeitnehmer...

  • ... muss die PSA tragen.
  • ... muss vor Gebrauch einen Sichttest durchführen (überprüfen von augenscheinlichen Mängeln).

Ausnahme: keine PSA

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen man eigentlich davon ausgehen könnte, dass es sich um PSA handelt, es aber keine ist:

  • Arbeitskleidung und Uniformen
  • Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste
  • persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen,
  • Persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen
  • Sportausrüstungen
  • Mittel zur Selbsverteidigung
  • tragbare Geräte zur Feststellung und Signalisierung von Gefahren und Gefahrstoffen.
  • Bergwerke unterliegen der PSA-BV generell nicht

Diese Ausnahmen sind in der detailliert in der PSA-BV §1 geregelt.

Verwechslung

In der Medizin wird die Abkürzung "PSA" zur Untersuchung von Prostatakrebs verwendet. Unter anderem begegnet einem deshalb im deutschsprachigen Raum auch die englische Abkürzung PPE Personal Protective Equipment anstelle der deutschen Abkürzung PSA.