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TOP-Prinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden müssen. Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen zur Prävention nach dem '''TOP-Prinzip''' installiert. Das TOP-Prinzip gibt die Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes vor. Man spricht auch von einer Maßnahmenhierarchie.<br>
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|title=TOP-Prinzip - Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz}}
|description=Das TOP Prinzip ist eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz. Sie definiert die Reihenfolge der Sicherheitsmaßnahmen.
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{{Infobox Begriffsdefinition
| Begriff_Name = EU-Verordnung 2016/425
| Interne_Links =
 
* [[Herstellerinformationen]]
* [[Konformitätserklärung]]
* [[Notifizierte Stelle]]
* [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]]
* [[Risikokategorien]]
 
| Externe_Verweise =
 
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES]
* [https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/konform-prod/psa/index.jsp DGUV - PSA Verordnung 2016/425]
* [https://www.gesetze-im-internet.de/psa-dg/PSA-DG.pdf Gesetze-im-Internet - PSA Durchführungsgesetz]
}}
Das TOP Prinzip ist eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz. Sie definiert die Reihenfolge der anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen.
Grundsätzlich gilt: '''Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden.'''
Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen zur Prävention nach dem '''TOP-Prinzip''' installiert. Das TOP-Prinzip gibt die Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes vor. Daher spricht auch von einer Maßnahmenhierarchie.<br>


== TOP-Prinzip ==
== TOP-Prinzip ==
Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:<br>
Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:<br>
'''T''' - technische Maßnahmen (z.B. doppelte Schalter an Schneidemaschinen)<br>
'''T''' - technische Maßnahmen (Biespiel doppelte Schalter an Schneidemaschinen)<br>
'''O''' - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)<br>
'''O''' - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)<br>
'''P''' - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]])<br>
'''P''' - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]])<br>
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* [https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__4.html Gesetze-im-Internet: BetrSichV §4 - Absatz 2]
* [https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__4.html Gesetze-im-Internet: BetrSichV §4 - Absatz 2]
* [https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html Gesetze-im-Internet: ArbSchG §4]
* [https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html Gesetze-im-Internet: ArbSchG §4]
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Version vom 19. April 2021, 16:25 Uhr

|description=Das TOP Prinzip ist eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz. Sie definiert die Reihenfolge der Sicherheitsmaßnahmen. |keywords=top-prinzip,top-prinzip definition,technische maßnahmen }}

EU-Verordnung 2016/425
Siehe auch:
Verweise:
Hierbei handelt es sich um eine Begriffsdefinition einer Vokabel aus dem Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz. Wie jeder Artikel in diesem Wiki entstand auch dieser Beitrag ohne direkte redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Jeder nicht geschützte Inhalt kann durch angemeldete Benutzer verändert werden. Das Arbeitsschutz-Wiki übernimmt daher keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Für weitere Infos siehe auch Arbeitsschutz_Wiki:Über_Arbeitsschutz_Wiki.

Das TOP Prinzip ist eine Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz. Sie definiert die Reihenfolge der anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen. Grundsätzlich gilt: Gefahren immer an ihrer Quelle beseitigt werden. Wenn dies nicht ausreichend oder nicht möglich ist, dann werden weitere Maßnahmen zur Prävention nach dem TOP-Prinzip installiert. Das TOP-Prinzip gibt die Rangfolge im Vorgehen des Arbeitsschutzes vor. Daher spricht auch von einer Maßnahmenhierarchie.

TOP-Prinzip

Jegliche Maßnahmen, die der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, müssen immer in folgender Rheinfolge erfolgen:
T - technische Maßnahmen (Biespiel doppelte Schalter an Schneidemaschinen)
O - organisatorische Maßnahmen (z.B. wählen einer Arbeitszeit, an der die Gefahr nicht existiert oder geringer ist)
P - persönliche Maßnahmen (z.B. Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung)


Das TOP Prinzip ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §4 - Absatz 2 geregelt. Die persönlichen Maßnahmen, also der Einsatz von PSA - Persönliche Schutzausrüstung, ist dabei immer die letzte Instanz. Siehe hierzu auch ArbSchG §4. Bevor jedoch das TOP Prinzip angewendet wird, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen

STOP-Prinzip

Das STOP-Prinzip ist eine Erweiterung des TOP Prinzips. Dies ist eher weniger gebräuchlich. Häufig kommt es bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zum Einsatz. Das S Steht dabei für Substitution. So soll zunächst geprüft werden, ob die Gefahrstoffe durch andere Mittel ersetzt werden können.


Verweise