EU-Konformitätserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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| Begriff_Name = EU-Konformitätserklärung | |||
| Interne_Links = | |||
* [[EU-Verordnung 2016/425]] | |||
* [[CE-Kennzeichnung]] | |||
* [[Herstellerinformation]] | |||
* [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]] | |||
| Externe_Verweise = | |||
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 (eur-lex.europa.eu)] | |||
* [https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia] | |||
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Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus. | Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus. | ||
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt. | Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt. | ||
== Anforderungen == | == Anforderungen == | ||
Die Konformitätserklärung muss... | |||
* | * ... leicht zugänglich sein. | ||
* | * ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein. | ||
* | * ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. | ||
* ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird. | |||
* | * ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der [[EU-Verordnung 2016/425]] entsprechen | ||
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Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen | Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der [[EU-Verordnung 2016/425]] genügt. | ||
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor. | Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor. | ||
== Inhalte == | == Inhalte == | ||
Die Konformitätserklärung enthält: | Die Konformitätserklärung enthält: | ||
* | * Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA) | ||
* Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer) | |||
* Produktbild kann mit aufgeführt werden | * Produktbild kann mit aufgeführt werden | ||
* Name und Anschrift des Herstellers | * Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten) | ||
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist | * Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist | ||
* Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls) | * Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls) | ||
* EU-Überwachungsstelle | * EU-Überwachungsstelle | ||
* Nennung der | * Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls) | ||
* Name und Unterschrift des Verantwortlichen | * Name und Unterschrift des Verantwortlichen | ||
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde. | |||
Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. | Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. | ||
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter | Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet. | ||
== | == Historie == | ||
Häufig ist in Konformitätserklärungen im Titel der die Abkürzung '''EG'''-Konformitätserklärung anstelle der hier beschriebenen '''EU'''-Konformitätserklärung. EG steht für Europäische Gemeinschaft während EU für Europäische Union steht. Erst ab dem Jahr 2011 wird von der EU gesprochen, daher handelt es sich bei EG-Konformitätserklärungen eher um ältere Unterlagen. Alle Produkte, die nach der [[EU-Verordnung 2016/425|EU PSA Verordnung]] zertifiziert worden sind, sind als EU-Konformitätserklärung ausgestellt. | |||
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Aktuelle Version vom 23. April 2021, 12:58 Uhr
Siehe auch: | |
Verweise: | |
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Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der EU-Verordnung 2016/425 aus. Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.
Anforderungen
Die Konformitätserklärung muss...
- ... leicht zugänglich sein.
- ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
- ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
- ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
- ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 genügt. Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.
Inhalte
Die Konformitätserklärung enthält:
- Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
- Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
- Produktbild kann mit aufgeführt werden
- Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
- Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
- Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
- EU-Überwachungsstelle
- Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
- Name und Unterschrift des Verantwortlichen
- Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.
Historie
Häufig ist in Konformitätserklärungen im Titel der die Abkürzung EG-Konformitätserklärung anstelle der hier beschriebenen EU-Konformitätserklärung. EG steht für Europäische Gemeinschaft während EU für Europäische Union steht. Erst ab dem Jahr 2011 wird von der EU gesprochen, daher handelt es sich bei EG-Konformitätserklärungen eher um ältere Unterlagen. Alle Produkte, die nach der EU PSA Verordnung zertifiziert worden sind, sind als EU-Konformitätserklärung ausgestellt.