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EU-Konformitätserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Infobox Begriffsdefinition
| Begriff_Name = EU-Konformitätserklärung
| Interne_Links =
* [[EU-Verordnung 2016/425]]
* [[CE-Kennzeichnung]]
* [[Herstellerinformation]]
* [[PSA - Persönliche Schutzausrüstung]]
| Externe_Verweise =
* [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=EN VERORDNUNG (EU) 2016/425 (eur-lex.europa.eu)]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia]
}}
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus.
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus.
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.
Die Konformitätserklärung enthällt:
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
* Zertifizierungsstelle
* EU-Überwachungsstelle
Die EU-Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein. Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
Wurde mit dem geeigneten Verfahren nachgewiesen, dass die PSA den anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutzund Sicherheitsanforderungen entspricht, stellen die Hersteller die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 aus und
bringen die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 an.


Artikel 15
== Anforderungen ==
EU-Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung muss...
(1) Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden
* ... leicht zugänglich sein.
Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
* ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
(2) Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen, die in den
* ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
einschlägigen Modulen der Anhänge IV, VI, VII und VIII aufgeführten Elemente enthalten und ist stets auf dem neuesten
* ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
Stand zu halten. Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem
* ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der [[EU-Verordnung 2016/425]] entsprechen
die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
(3) Unterliegt eine PSA mehreren Rechtsvorschriften der Union, nach denen jeweils eine EU-Konformitätserklärung
vorgeschrieben ist, so wird nur eine einzige EU-Konformitätserklärung für sämtliche Rechtsvorschriften der Union
ausgestellt. In dieser Erklärung sind die betroffenen Rechtsvorschriften der Union samt ihrer Fundstellen im Amtsblatt
anzugeben.
(4) Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die
PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt.


Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der [[EU-Verordnung 2016/425]] genügt.
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.


Muss vom Hersteller 10 Jahre vorgehalten werden. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt
== Inhalte ==
wurde.
Die Konformitätserklärung enthält:
* Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
* Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
* Produktbild kann mit aufgeführt werden
* Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
* Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
* EU-Überwachungsstelle
* Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
* Name und Unterschrift des Verantwortlichen
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.


Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung.
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist  in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.


== Inhalte ==
== Historie ==
* PSA (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
Häufig ist in Konformitätserklärungen im Titel der die Abkürzung '''EG'''-Konformitätserklärung anstelle der hier beschriebenen '''EU'''-Konformitätserklärung. EG steht für Europäische Gemeinschaft während EU für Europäische Union steht. Erst ab dem Jahr 2011 wird von der EU gesprochen, daher handelt es sich bei EG-Konformitätserklärungen eher um ältere Unterlagen. Alle Produkte, die nach der [[EU-Verordnung 2016/425|EU PSA Verordnung]] zertifiziert worden sind, sind als EU-Konformitätserklärung ausgestellt.
* Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
* Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller:
* Gegenstand der Erklärung (Idenfizierung der PSA, die die Rückverfolgbarkeit ermöglicht; sie kann gegebenenfalls ein ausreichend scharfes farbiges Bild enthalten, wenn es zur Identifizierung der PSA erforderlich ist):
* Der unter Nummer 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung entspricht den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: …
* Angabe der verwendeten einschlägigen harmonisierten Normen oder sonstigen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird, einschließlich des Datums der Normen bzw. sonstigen technischen Spezifikationen:
* Gegebenenfalls: Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) … hat die EU-Baumusterprüfung (Modul B) durchgeführt und die EU-Baumusterprüfbescheinigung … (Nennung der Bescheinigung) ausgestellt.
* Gegebenenfalls: Die PSA unterliegt folgendem Konformitätsbewertungsverfahren … (entweder Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in
unregelmäßigen Abständen (Modul C2) oder Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D) … unter Überwachung der notifizierten Stelle … (Name,
Kennnummer).
* Weitere Angaben:
Unterzeichnet für und im Namen von: …
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
 
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist  in der EU-Vorordnung unter "ANHANG IX" zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.


== Verweise ==
{{#seo:|title=EU-Konformitätserklärung}}
[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia - EU-Konformitätserklärung]
{{#seo:|description=Konformitätserklärung für PSA Persönliche Schutzausrüstung - Definition, Anforderungen, Inhalte und Vorlage}}

Aktuelle Version vom 23. April 2021, 12:58 Uhr

EU-Konformitätserklärung
Siehe auch:
Verweise:
Hierbei handelt es sich um eine Begriffsdefinition einer Vokabel aus dem Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz. Wie jeder Artikel in diesem Wiki entstand auch dieser Beitrag ohne direkte redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Jeder nicht geschützte Inhalt kann durch angemeldete Benutzer verändert werden. Das Arbeitsschutz-Wiki übernimmt daher keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Für weitere Infos siehe auch Arbeitsschutz_Wiki:Über_Arbeitsschutz_Wiki.

Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der EU-Verordnung 2016/425 aus. Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.

Anforderungen

Die Konformitätserklärung muss...

  • ... leicht zugänglich sein.
  • ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
  • ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
  • ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen

Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 genügt. Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.

Inhalte

Die Konformitätserklärung enthält:

  • Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
  • Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
  • Produktbild kann mit aufgeführt werden
  • Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
  • Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
  • Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
  • EU-Überwachungsstelle
  • Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
  • Name und Unterschrift des Verantwortlichen
  • Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.

Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.

Historie

Häufig ist in Konformitätserklärungen im Titel der die Abkürzung EG-Konformitätserklärung anstelle der hier beschriebenen EU-Konformitätserklärung. EG steht für Europäische Gemeinschaft während EU für Europäische Union steht. Erst ab dem Jahr 2011 wird von der EU gesprochen, daher handelt es sich bei EG-Konformitätserklärungen eher um ältere Unterlagen. Alle Produkte, die nach der EU PSA Verordnung zertifiziert worden sind, sind als EU-Konformitätserklärung ausgestellt.