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EU-Konformitätserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Anforderungen ==
== Anforderungen ==
Die EU-Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein. Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt.
Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden
* Die EU-Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein.
Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
* Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
Muss vom Hersteller 10 Jahre vorgehalten werden. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
wurde.
* Der Hersteller muss die Erklärung mindestens 10 Jahre vorhalten.
* Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
* Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen
 
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt.  
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt.  
Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem
die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.



Version vom 14. April 2021, 08:01 Uhr

Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der EU-Verordnung 2016/425 aus. Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.

Anforderungen

  • Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt.
  • Die EU-Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein.
  • Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
  • Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
  • Der Hersteller muss die Erklärung mindestens 10 Jahre vorhalten.
  • Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
  • Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen

Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt. Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.

Inhalte

Die Konformitätserklärung enthält:

  • PSA (Produkt-, Artikel-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
  • Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährlistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer
  • Produktbild kann mit aufgeführt werden
  • Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
  • Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
  • Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
  • EU-Überwachungsstelle
  • Nennung der EU-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
  • Name und Unterschrift des Verantwortlichen

Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter "ANHANG IX" zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.

Verweise

Wikipedia - EU-Konformitätserklärung