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EU-Konformitätserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus.
Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der [[EU-Verordnung 2016/425]] aus.
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.
Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.


== Anforderungen ==
== Anforderungen ==
* Aus der Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welche PSA sie ausgestellt ist.
Die Konformitätserklärung muss...
* Die Konformitätserklärung muss leicht zugänglich sein.
* ... leicht zugänglich sein.
* Sie muss der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
* ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.
* ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.  
* Der Hersteller muss die Erklärung mindestens 10 Jahre vorhalten.  
* ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
* Sie ist in die Sprache(n) zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die PSA in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
* ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der [[EU-Verordnung 2016/425]] entsprechen
* Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen


Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen dieser Verordnung genügt.  
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der [[EU-Verordnung 2016/425]] genügt.  
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.
Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.


== Inhalte ==
== Inhalte ==
Die Konformitätserklärung enthält:
Die Konformitätserklärung enthält:
* PSA (Produkt-, Artikel-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
* Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
* Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährlistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer
* Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
* Produktbild kann mit aufgeführt werden
* Produktbild kann mit aufgeführt werden
* Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
* Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
* Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
* Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
* Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
* EU-Überwachungsstelle
* EU-Überwachungsstelle
* Nennung der EU-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
* Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
* Name und Unterschrift des Verantwortlichen
* Name und Unterschrift des Verantwortlichen
* Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.


Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung.
Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung.
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist  in der EU-Vorordnung unter "ANHANG IX" zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.
Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist  in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.


== Verweise ==
== Verweise ==
[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia - EU-Konformitätserklärung]
[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung Wikipedia - EU-Konformitätserklärung]
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Version vom 15. April 2021, 15:55 Uhr


Mit einer Konformitätserklärung bestätigt ein Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung, dass sein Produkt den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies muss mit einem geeigneten Verfahren nachgewiesen worden sein. Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15 der EU-Verordnung 2016/425 aus. Die EU-Konformitätserklärung ist also eine verbindliche schriftliche Bestätigung, dass eine bestimmte persönliche Schutzausrüstung den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 und den dazugehörigen Normen genügt.

Anforderungen

Die Konformitätserklärung muss...

  • ... leicht zugänglich sein.
  • ... der PSA beiliegen oder über einen Internet Link leicht zugänglich sein.
  • ... vom Hersteller mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • ... in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein, in der die PSA in Verkehr gebracht und/oder auf dem Markt bereitgestellt wird.
  • ... in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX der EU-Verordnung 2016/425 entsprechen

Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die PSA den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 genügt. Wird die Konformitätserklärung nicht ordnungsgemäß ausgestellt, liegt eine Nichtkonformität vor.

Inhalte

Die Konformitätserklärung enthält:

  • Produkt-, Artikel-, Typennummer (zur Identifizierung der PSA)
  • Chargen- oder Seriennummer (Rückverfolgbarkeit der PSA muss gewährleistet sein. Dies erfolgt häufig durch die Chargen- oder Seriennummer)
  • Produktbild kann mit aufgeführt werden
  • Name und Anschrift des Herstellers (Gegebenenfalls auch der Bevollmächtigten)
  • Zertifikatsnummer zu den Normen anhand denen das Produkt zertifiziert worden ist
  • Zertifizierungsstelle (Gegebenenfalls)
  • EU-Überwachungsstelle
  • Nennung der EG-Baumusterprüfbescheinigung (Gegebenenfalls)
  • Name und Unterschrift des Verantwortlichen
  • Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.

Wichtig: Der Hersteller ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung. Eine Vorlage für eine Konformitätserklärung ist in der EU-Vorordnung unter Anhang IX zu finden. Dort sind auch die Anforderungen an eine EU-Konformitätserklärung in detaillierter Form aufgelistet.

Verweise

Wikipedia - EU-Konformitätserklärung